Rundfunkbeitrag (GEZ) – Befreiung & Sonderfälle einfach erklärt

Nicht jeder muss den Rundfunkbeitrag zahlen. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung oder Ermäßigung möglich.
Entscheidend ist dabei nicht der Status (z. B. Student), sondern ob bestimmte Leistungen bezogen werden.

Eine Befreiung ist unter anderem möglich, wenn folgende Leistungen bezogen werden:

  • Bürgergeld (ehemals ALG II)
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • BAföG bei eigener Wohnung
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

👉 Wichtig:
Die Befreiung erfolgt nicht automatisch.
Sie muss aktiv beantragt und mit einem Nachweis belegt werden.

Müssen Studierende zahlen?

Studierende sind nicht automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit.

Das gilt:

  • ✔ Studierende mit BAföG und eigener Wohnung → Befreiung möglich
  • ❌ Studierende ohne BAföG → Beitrag meist zu zahlen
  • ✔ Wohnen Studierende bei den Eltern, ist die Wohnung meist bereits angemeldet
  • In einer WG wird der Beitrag nur einmal pro Wohnung gezahlt.

Müssen Auszubildende (Azubis) zahlen?

  • Auch Auszubildende sind nicht automatisch befreit.
  • ✔ Befreiung möglich bei BAB oder bestimmten Sozialleistungen
  • ❌ Ohne entsprechende Leistungen → Beitrag ist zu zahlen

Wichtige Hinweise zur Befreiung:

  • Die Befreiung gilt meist ab Antragstellung, nicht rückwirkend
  • Nachweise müssen aktuell sein
  • Bei Änderungen (z. B. Umzug oder Wegfall der Leistung) muss informiert werden

Häufige Irrtümer:.

❌ „Ich schaue kein Fernsehen, also muss ich nicht zahlen.“
❌ „Ich bin Student, also bin ich automatisch befreit.“

➡️ Beides ist nicht korrekt.

Kurz-Check: Befreiung Rundfunkbeitrag

✔ Befreiung nur bei bestimmten Leistungen
✔ Studierende & Azubis nicht automatisch befreit
✔ Antrag selbst stellen
✔ Nachweise einreichen
✔ Änderungen mitteilen

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